Sachverständiger

Unseren allerersten Kunden haben wir viel zu verdanken! Unsere Hauseigentümer haben jeden Schilling in der Abrechnung hinterfragt.

Wir haben zahlreiche Gespräche geführt, z.B. ob eine Rechnung sofort abzuschreiben ist, oder gezehntelt werden muss.

Bei Übernahme der Verwaltung besehen wir die Abrechnungen der letzten drei bis fünf Jahre und berichten dann den Eigentümern.

Für Irene Nemeth, die Leiterin der Buchhaltung, ist Genauigkeit und Nachvollziehbarkeit das Wichtigste.

Uns ist keine Mühe zu groß: Auch kleinste Rechnung, z.B. eines Schädlingsbekämpfers über € 6,50 wird inhaltlich kontrolliert, die Firma gegebenenfalls aufgefordert, die Rechnung gemäß den Verordnungen und Richtlinien neu auszustellen, bzw. die Preise neu zu kalkulieren.

Es geht schlussendlich um Ihr Geld, und wir tragen die Verantwortung.

Bedingt durch diese Genauigkeit, wurde Peter Nemeth 1999 mit dem Titel als allgemein gerichtlich beeidigter Sachverständiger mit dem Schwerpunkt Überprüfung von Abrechnungen ausgezeichnet.

Abrechnungen sind für einen Laien oftmals nicht nachvollziehbar – es ist uns daher ein besonderes Anliegen, das Zahlenmaterial in eine allgemein verständliche Form zu bringen.

Als kostenloses Service bieten wir daher unseren Kunden die Prüfung von Betriebskosten/Rücklagen/ Hauptmietzinsabrechnung an, um Sie kurz und knapp über Auffälligkeiten zu informieren.

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