Mediation
Erfahren Sie hier Wissenswertes mittels grundlegender Fragestellungen über das Arbeitsgebiet Mediation..
Familienmediation
Gruppen- und Teammediation
Mediation in der Schule
Miet- und Nachbarschaftskonflikte
Umweltmediation
Wirtschaftsmediation
Familienmediation
Bei der Familienmediation geht es um die Regelung familiärer Konflikte in ehelichen, nichteehelichen und nachehelichen Beziehungen. Besonders in Familien kommt es immer wieder zu Konflikten, die unüberwindbar scheinen (zB durch die Generationenproblematik) und deren konstruktive Lösung ohne professionelle Hilfe unmöglich wäre. Hier bietet die Mediation eine Unterstützung, indem sie die Verständigung der Konfliktparteien fördert, nach sachlichen Lösungen strebt und erfolgreich zwischen den Familienmitgliedern ermittelt.
Beispiele für den Einsatz von Mediation im Bereich der Familie:
» Bei Neuformierung von Familien (Stichwort: Stiefeltern)
» Erziehung (Klärung von Fragen, …)
» Generationenkonflikt (Jugendliche – Erwachsene – Großeltern)
» Elternkonflikte
» Streit um Ausbildungskosten (Mediation, um die bestmögliche Lösung zu entwickeln)
» Unterbringung und Pflege alt gewordener Eltern
» Erbstreitigkeiten (Mediation bietet eine Alternative zum gerichtlichen Verfahren)
Gruppen- und Teammediation
Kann dann erfolgreicheingesetzt werden, wenn die Kommunikation in der Gruppe gestört ist, Konflikte immer häufiger auftreten und somit Erfolge zusehends ausbleiben, weil konstruktive Absprachen nicht mehr ohne Konflikte möglich sind.
Durch die Einbeziehung eines neutralen Dritten (des Mediators/der Mediatorin) können solche „Patt-Situationen„ wieder verändert und eine kooperative, kreative Zusammenarbeit wieder möglich werden.
Ziel der Mediation ist es, das Team bzw die Gruppe zu unterstützen, eine neue Form der Kooperation zu finden, um letztendlich wieder erfolgreich als Team zusammenarbeiten zu können.
Mediation in der Schule
Mediation in der Schule kann auf vielfältige Weise eingesetzt werden, zB
Als Vermittlung zwischen Schüler – Schüler; Lehrer – Lehrer und Schüler – Lehrer
In Konfliktschlichtungsprojekten, die sozialen Umgang vermitteln sollen und die Fähigkeit, Konflikte auszuhalten, zu vermeiden und konstruktiv zu lösen.
In Mediationsprojekten, in denen Schüler als auch Lehrer die Grundlagen der Konfliktvermittlung erlernen können.
Miet- und Nachbarschaftskonflikte
Nachbarschaftskonflikte ist die Mediation besonders geeignet, weil diese die Chance bietet, persönliche, nachbarschaftliche Beziehungen zwischen den
streitenden Nachbarn zu erhalten und wiederherzustellen und hilft, gemeinsam kreative, eigenverantwortliche Lösungen für Konflikte zu entwickeln, mit
denen letztendlich alle Beteiligten einverstanden sind. Besonders in Zeiten, wo die Gerichtsinstanzen überlastet und überfordert sind, der Weg zum
Gericht kostspielig und zeitaufwendig ist, ist die Mediation ein (Aus-)Weg, Nachbarstreitigkeiten zu schlichten, wie zB bei
» Lärm- und Geruchsbelästigung,
» Haltung von Haustieren,
» unterschiedliche Nutzungsvorstellungen, etc
Umweltmediation
Das Thema Umwelt, Umweltschutz wurde in den vergangenen Jahrzehnten ein immer zentraleres Thema und umweltbelastende Projekte wurden in steigendem Maße durch Protestaktionen der Umweltverbände behindert oder verhindert.
Dadurch kommt es zu einem Konflikt auf verschiedenen Ebenen: zwischen Kosten-Nutzen-Rechnung, ökologischen und gesundheitlichen Bedürfnissen oder politischen, administrativen Erwägungen.
Hier bietet die Umweltmediation eine Chance und Alternative, um den widerstrebenden Interessen weitgehend nachkommen zu können und neue konstruktive und für die betroffenen Menschen befriedigende Lösungen zu finden. Da die Beteiligten frühzeitig in den Planungsprozess miteinbezogen werden, kann eine rechtliche oder politische Blockierung von Entwicklungsprozessen verhindert bzw beseitigt werden, weil man von Anfang darauf bedacht ist, faire Konsenslösungen zu erreichen. Dies führt oft zu kreativen Lösungen und zu vergleichsweise kostengünstigen Konfliktbeilegungen.
Beispiele für Anwendungsgebiete:
Projekte in den Bereichen Umwelt, Bau, Raumplanung und Verkehr wie zB Rohstoffgewinnung, Industrieanlagen, Abfallverbrennungsanlagen, Einkaufscenter, …
Wirtschaftsmediation
Mediation zur Beilegung von Auseinandersetzungen und Konflikten im Wirtschaftsbereich, sowohl innerhalb eines Unternehmens, als auch zwischen Unternehmen.
Einige Beispiele in denen Mediation eingesetzt werden kann:
» zwischen Mitarbeitern oder Abteilungen
» zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
» zwischen Management und Betriebsrat
» bei Mobbing am Arbeitsplatz
» bei Kündigungen
» bei sexueller Belästigung
» trukturveränderungen
» bei Tarifkonflikten, Teamkonflikten, Familienunternehmen: bei familiären Konflikten, die das Unternehmen
» beeinflussen, bei Betriebsübergaben, bei Ausstieg eines Familienmitglieds, etcZwischen Unternehmen:
» bei Streitigkeiten mit Kunden oder Lieferanten (Vertrags-, Zahlungs- bzw Gewährleistungskontrolle)
» bei Kooperationsschwierigkeiten
» bei Fusionsprojekten, etc
» Zukunftsorientierte Lösungen von Interessen und Konflikten, die alle Beteiligten zu „Gewinnern„ machen sollen, sog. „win-win-solution„ – dh dass alle Beteiligten mit dem Gefühl, etwas „dazugewonnen„ zu haben und
mit möglichst großen Gewinn den Mediations-Prozess beenden.
» Der Kommunikation der Konfliktpartner wird im Laufe des Mediationsverfahrens besonders viel Augenmerk geschenkt, da die persönliche Verständigung und der wertschätzende Umgang miteinander, den Weg für die zukünftige Beziehungsgestaltung bzw. Arbeitskooperation ebnen kann.
» Alle Beteiligten erhalten die Möglichkeit, ihre eigenen Interessen und Gefühle auszudrücken, mit dem Ziel, dass alle Konfliktparteien mehr Verständnis, Akzeptanz und Respekt den anderen Parteien gegenüber aufbringen können.
Mediation schafft die Möglichkeit, einen sachlichen Konflikt auf freiwilliger Basis und im persönlichen Gespräch mit
Hilfe einer neutralen Person (dem Mediator/der Mediatorin) eigenständig und selbstverantwortlich zu lösen, indem die Konfliktpartner eigene Entscheidungen und Lösungen miteinander entwickeln und beschließen.
Nach wie vor ist der Weg zum Gericht die gängigste Form, Konflikte zu lösen und zu entscheiden, sobald eine Konfliktlösung durch konstruktives Verhandeln der Streitparteien untereinander nicht mehr möglich scheint bzw. ist. Die Klärung der Angelegenheit wird schließlich dem Gericht übergeben, nach dem Motto „Wer Recht hat, soll nun der Richter entscheiden.“
Zentrale Bedeutung im Gerichtsverfahren bekommt die Suche nach dem Schuldigen bzw. dem Verantwortlichen (wer gewinnt und wer verliert?) – der eigentliche Streit jedoch wird nicht behoben, so sind neuerliche Konflikte vorgezeichnet, wenn die Konfliktparteien auch in Zukunft noch miteinander zu tun haben.
Ein gerichtliches Verfahren bringt jedoch einige Nachteile mit sich, zB dass die Konfliktparteien die Kontrolle über den Verlauf und die Abwicklung des Verfahrens weitgehend abgeben müssen, weil verfahrensrechtliche Erfordernisse den Ablauf bestimmen, weiters sind die Konfliktparteien nicht direkt an der Urteilsfindung beteiligt („Fremdentscheidung“) und die Wahrscheinlichkeit ist groß, dass im Laufe des Prozesses gegenseitige Akzeptanz und Vertrauen zunehmend schwinden.
Weiters ist zu beachten, dass jeder Streitfall einer jeweiligen Rechtsform untergeordnet ist, da das Gesetz auf Normierung, dh auf bereits vorliegenden Judikaturen, basiert – somit bleibt wenig Platz für die Gestaltung der zukünftigen Beziehung zwischen den arteien
bzw. ebenso kann die Gerechtigkeit im Einzelfall kaum berücksichtigt werden.
Die Öffentlichkeit der Gerichtsverhandlung kann auch einen Imageverlust bedeuten.
Weiters benötigen gerichtliche Entscheidungen oft Jahre und sind mit großem Zeitaufwand, finanziellem Aufwand und persönlicher Belastung verbunden.
Vergleiche zwischen einem Gerichts- und Mediationsverfahren in wirtschaftlicher Hinsicht zeigen, dass die Mediation eine effiziente und kostengünstige Methode ist, einen Konflikt zu bereinigen bzw. beizulegen – besonders wenn man auch noch den Zugewinn an menschlichem Potential berücksichtigt.
Jedoch: Nicht jeder Konfliktfall ist für eine Mediation geeignet, weil nicht immer die nötigen Voraussetzungen dafür gegeben sind, zB bei rechtlich eindeutigen Konflikten, oder ein unausgewogenenes Kräfte- bzw Machtverhältnis vorliegt, etc (siehe „Voraussetzungen und Merkmale einer Mediation“)
Der Mediationsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung am Beginn einer Mediation und dient dazu, grundsätzliche Fakten, die vor allem die zivilrechtlichen Rahmenbedingungen der Mediation betreffen, verbindlich zu machen. Das sind etwa Honorar- und Stornobedingungen, Ort und Zeit, Fragen der Schweigepflicht (sowohl der Mediatorin oder des Mediators als auch der Medianden untereinander), der Rolle des Mediators (Was ist der „Auftrag“?), der Informations- und Kooperationsbereitschaft, sowie Regelungen betreffend die Unbefangenheit oder Ablehnungsgründe, Zahlungsmodalitäten usw. Besonders heikel ist der Umgang mit Fragen zu Verjährungs- und Verfristungsbestimmungen.
Der Begriff „Mediation“ kommt aus dem Englischen und bedeutet Vermittlung.
Mediation ist ein außergerichtliches Konfliktregelungsverfahren, das in den USA gegen Ende der vierziger Jahre als Vermittlungsmethode bei Arbeitskämpfen neu entdeckt und erfolgreich eingesetzt wurde.
In den 60er und 70er Jahren wurde das Mediationsverfahren weiterentwickelt und hat sich inzwischen, von den USA ausgehend, weltweit verbreitet und wird in vielen Anwendungsbereichen als außergerichtliches Konfliktregelungsverfahren erfolgreich eingesetzt, wie zB im Bereich Wirtschaft, Raumplanung, Schule – Vereinen, Parteien und Institutionen – bei Wirtschaftsstreitigkeiten und Umweltangelegenheiten – aber auch in den klassischen Bereichen wie der Familienmediation, der Trennungs- und Scheidungsmediation.
Definitionen zur näheren Erklärung:
» Mediation bietet die Möglichkeit, Konflikte in einem außergerichtlichen Verfahren zu bearbeiten. Mit Unterstützung eines Mediators/einer Mediatorin versuchen alle am Konflikt Beteiligten, gemeinsam, ohne Zwang und eigenverantwortlich, eine durch Konsens akzeptierte Konfliktlösung zu erarbeiten. Es werden – im Vergleich zum gerichtlichen Verfahren – nicht nur rein rechtliche Aspekte beachtet, vielmehr stehen die Interessen der Beteiligten im Vordergrund und nicht die Positionen, rechtliche Aspekte oder Macht.
» Die MediatorInnen haben dabei keinerlei Entscheidungsbefugnis, sie unterstützen lediglich die Parteien auf der Suche nach maßgeschneiderten Lösungen, wobei die Konfliktparteien letztendlich entscheiden, ob die gemeinsam entwickelte Lösung soweit ihren Vorstellungen und Bedürfnissen entspricht, dass der Konflikt beigelegt werden kann. Die Konfliktparteien alleine sind für die Lösung verantwortlich.
» Mediation ist ein freiwilliges, außergerichtliches Konliktregelungsverfahren, stellt eine Alternative zum herkömmlichen Rechtsstreit dar und ist überall dort anwendbar, wo die Konfliktparteien bzw. die beteiligten Personen damit einverstanden sind, mit Hilfe eines qualifizierten Dritten (dem/der MediatorIn), ein für alle Beteiligten annehmbares und befriedigendes Ergebnis eigenständig und selbstverantwortlich zu erarbeiten. Das Mediationsverfahren ist im Vergleich zum Gerichtsverfahren zeitsparender und kostengünstiger. Voraussetzung und unverzichtbar für eine erfolgreiche Mediation ist die Freiwilligkeit aller Beteiligten.
» Mediation ist eine Vermittlung zwischen mindestens 2 Parteien bzw. Beteiligten, die einen Interessenskonflikt mit Hilfe eines neutralen Dritten, dem Mediator/der Mediatorin bearbeiten wollen und selbständig (ohne Fremdeinmischung zB durch ein Gericht) eine für alle Beteiligten annehmbare Lösung bzw. Vereinbarung entwickeln wollen.
» Mediation stellt ein Konfliktbearbeitungsinstrument dar, das auf Freiwilligkeit beruht und einem Gerichts-und Behördenverfahren vorgelagert sein kann, parallel dazu verlaufen oder das rechtliche Verfahren vollkommen ersetzen kann.
Das außergerichtliche Mediationsverfahren kann jedoch nicht im „rechtsfreien“ Raum und nicht ganz unabhängig vom juristischen System geschehen (Gesetzlichkeitskontrolle).
» absolute Freiwilligkeit aller Beteiligten
» Bereitschaft aller Beteiligten, am Mediationsprozess mitzuwirken und Einbeziehung aller Konfliktparteien, die – in der Regel – auch anwesend sind
» Interesse an der gemeinsamen Konfliktlösung
» Wunsch, eine außergerichtliche Lösung für den Konflikt zu erarbeiten
» jeder Beteiligte muss die Chance erhalten, seine Interessen, Bedürfnisse und Wünsche auszudrücken
» Alle Konfliktparteien müssen sich bereit erklären, alle sachlichen Daten bzw relevanten Fakten zur Verfügung zu stellen und müssen zu Beginn der Mediation über die gleichen Informationen verfügen.
» Positionen, Macht und Einfluss dürfen keinen Einfluss auf das Verfahren haben
» Vertraulichkeit, Respekt und Fairness während des Mediationsprozesses
Zeitfaktor: ausreichend Zeit, um eine Lösung des Konflikts zu entwickeln, die für alle Beteiligten akzeptabel ist
» Die Anwesenheit einer vermittelnden Dritten Partei (dem Mediator/der Mediatorin), die alle Gespräche vertraulich behandelt und neutral und allparteiisch ist.
Die MediatorInnen haben ein hohes Maß an Wertschätzung, Toleranz, Akzeptanz gegenüber allen Beteiligten am Prozess. Eine entwickelte Lösung im Rahmen des Mediations-Verfahrens ist erst dann bindend, wenn alle Beteiligten mit der Lösung einverstanden sind.
Der Mediations-Prozess kann von allen Beteiligten jederzeit beendet werden.
Die Aufgabe des Mediators/der Mediatorin liegt im Besonderen darin, ausgleichend und aufklärend in den Ablauf einzugreifen, um zB Machtungleichheiten auszugleichen, die Beteiligten auf gesetzeswidrige bzw. unrealisierbare Vereinbarungen aufmerksam zu machen und Lösungen ohne Verlierer und Sieger erarbeitet werden.
» Die MediatorInnen sorgen für die optimalen Voraussetzungen und Rahmenbedingen, damit Konflikte bearbeitet werden können. Sie sind neutral, unabhängig, allparteilich (d.h. alle Beteiligten werden gleich behandelt) und verschwiegen. Die Gespräche sind vertraulich. MediatorInnen geben keine Inhalte bzw. Auskünfte an Außenstehende weiter (zB Gericht).
» Ihre Aufgabe ist es, die Konfliktparteien dabei zu unterstützen, miteinander ins Gespräch zu kommen, deren Gesprächsbereitschaft aufrecht zu erhalten, auf eine friedliche, faire und offene Kommunikation zu achten, den Einigungsprozess zu fördern, die Anteile der Beteiligten am Konflikt zu benennen und zu analysieren, den Mediations-Prozess zu leiten und die von allen akzeptierte Lösung auf ihre Realisierbarkeit zu prüfen.
» Besonders bei Konflikten, in denen die Beteiligten auch in Zukunft noch miteinander kommunizieren müssen (Trennungs- und Scheidungsmediation, Mediation in Nachbarschaftskonflikten, …) ist es die Aufgabe des Mediators/der Mediatorin, die Gesprächsbasis Aufrechtzuerhalten, Kooperation und gegenseitigen Respekt zu fördern und darauf zu achten, dass die Beteiligten eigenverantwortliche Vereinbarungen im gegenseitigen Konsens erarbeiten und akzeptieren.
» Die Konfliktparteien erarbeiten selbständig Vereinbarungen und Lösungen, die von allen Beteiligten akzeptiert werden müssen und die Interessen aller berücksichtigt – ohne Einflussnahme von Seiten des Mediators/der Mediatorin. Die MediatorInnen sind nicht befugt, zu werten, zu urteilen oder Entscheidungen zu treffen.
Die Mediation verläuft in einzelnen Schritten, die aufeinander aufbauen, die Konfliktthematik immer näher be- bzw durchleuchten und letztendlich zur Lösung des Konflikts führen. Jeder Schritt widmet sich einer ganz speziellen Thematik, wobei bestimmte Punkte besprochen bzw. Fragen geklärt werden.
Nachfolgend die 7 Schritte des
Mediationsverfahrens, mit den Themen und Fragen, die darin zur Sprache kommen können (Beachten Sie jedoch: Dies ist ein Modell, welches das Mediations-Verfahren veranschaulichen soll – Konfliktverfahren in der Realität können natürlich davon abweichen!):
1. SUCHE UND AUSWAHL EINES MEDIATORS
Suche und Kontaktaufnahme mit einem Mediator/einer Mediatorin, nachdem sich alle Beteiligten für diesen Vermittler/diese Vermittlerin entschieden habe
2. EINFÜHRENDES VORGESPRÄCH
Was ist das Ziel und der Zweck der Mediation?
Beschreibung der Vorgehensweise, des Verfahrens der Mediation
Festlegung von Prinzipien und Verhaltensregeln
Erläuterung der Rolle des Mediators/der Mediatorin
kurze Konfliktdarstellung
Prüfung, ob Mediation zweckmäßig für die Lösung des Konflikts ist
Festlegung der Kosten für das Mediationsverfahren
Entschluss beider bzw. aller beteiligten Parteien, dass eine Mediation durchgeführt werden
3. KONFLIKTDARSTELLUNG UND SAMMLUNG VON TATSACHEN UND HINTERGRÜNDEN
Themenbereiche des Konflikts werden erarbeitet
Offenlegung von Zahlen und Fakten
Problem- und Streitpunkte werden gesammelt
Sichtweisen der einzelnen Konfliktparteien werden dargestellt
Gefühle, Wünsche und die Interessen der Konfliktparteien können zum Ausdruck kommen
Abbau der emotionsgeladenen Stimmung
Konfliktmuster werden „durchleuchtet“
„Spiegelung“ der Standpunkte, Zusammenfassung des Gehörten durch den Mediator/die Mediatorin
4. KONFLIKTBEARBEITUNG – SUCHE NACH MÖGLICHEN KONFLIKTREGELUNGEN
Versuch, Respekt und gegenseitige Akzeptanz zu fördern
Wo liegen die wirklichen Probleme und Interessen?
Verstehen der unterschiedlichen Sichtweisen
Herausarbeitung der Unterscheide und Gemeinsamkeiten
Sammeln der Bedürfnisse und Lösungswünsche der Parteien
Sammeln von Vorschlägen und Lösungsmöglichkeiten
Entwicklung von Ideen für die Konfliktlösung
5. SUCHE NACH LÖSUNGSMÖGLICHKEITEN – VERHANDELN – ÜBERPRÜFUNG DER TATSÄCHLICHEN UMSETZUNG DER KONFLIKTREGELUNG(EN)
die Kommunikation zwischen den Konfliktparteien sollte wiederhergestellt sein
neue, kreative Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen wird wieder möglich
„Ideen-Brainstorming" – gemeinsam werden kreative Ideen gesammelt und der Weg für neue Verhaltensmuster geebnet
Entscheidungskriterien werden aufgestellt
welche Lösungsmöglichkeiten entsprechen den Bedürfnissen der einzelnen Parteien?
Arbeit an der Lösung der (Sach-)Probleme
Erforschung von Lösungsmöglichkeiten und Herausarbeitung jener Lösung, welche für alle Konfliktparteien gewinnbringend sein könnte
beste Lösung wird ausgewählt und verhandelt
Umsetzungsmöglichkeit der Lösung wird geprüft
Vergleich der vereinbarten Lösung mit einer potentiellen gerichtlichen Lösung
Einigung auf die beste Lösung, die von allen Beteiligten akzeptiert wird (Konsens!) und allen einen Gewinn bringt („win-win-solution“)
Beschreibung der verhandelten Lösung in einem Protokoll (Memorandum)
6. VERTRAGSABSCHLUSS – RECHTLICHE ÜBERPRÜFUNG
schriftliche Vereinbarung wird ausgearbeitet
Vertragsentwurf sollte durch Berater/Anwalt geprüft werden
Unstimmigkeiten, Benachteiligungen und Auslassungen werden in der schriftlichen Vereinbarung korrigiert
endgültiger Vertragsabschluss und gegebenenfalls rechtliche Überprüfung
Unterzeichnung der Mediationsvereinbarung von allen Beteiligten
7. NACHBETREUUNG – VOLLZUGSÜBERPRÜFUNG
je nach Vereinbarung (von einmalig bis zur ständigen Betreuung über einen Zeitraum hinweg)
Prüfung: Können die Vereinbarungen, die im Mediationsverfahren erarbeitet wurden, in der Realität umgesetzt werden?
Ist das erarbeitete Konfliktlösungsverhalten auch bei tatsächlichen Kommunikationsproblemen und/oder Konfliktsituationen erfolgreich und brauchbar?
der Mediator/die Mediatorin fungiert in dieser Phase weiterhin als AnsprechpartnerIn
die Nachbetreuung geht zu Ende, wenn sich die ehemaligen Konfliktparteien an die Vereinbarung gewöhnt haben und sich herausgestellt hat, dass diese realitätstauglich ist und Konflikte ohne Unterstützung von Außen wieder gelöst werden können
» Die Konfliktparteien können ihre Angelegenheiten selbst regeln und müssen die Lösung ihrer Probleme nicht der Fremdentscheidung durch einen Richter überlassen. Die Beteiligten können so selbst über ihre Zukunft bestimmen und ihre Interessen wahren.
» Bisherige Konfliktbearbeitungsmodelle werden durch den Einsatz von Mediation erweitert bzw ergänzt – wobei das Mediationsverfahren eine gute Alternative für Personen darstellt, die sich nicht mit einem Anwalt vor einen Richter begeben wollen.
» Die Entwicklung von eigenen, praktischen, maßgeschneiderten, von allen akzeptierten Lösungen, welche die Interessen aller am Konflikt Beteiligten berücksichtigt, wird ermöglicht.
» Der Konflikt wird von allen Seiten „beleuchtet" und bearbeitet. Lösungen werden gesammelt, gemeinsam untersucht und bewertet, wodurch die Entwicklung einer Lösung gefördert wird, mit der letztendlich auch alle Konfliktparteien einverstanden sind.
» Mediation bietet die Möglichkeit, in einer wertschätzenden Atmosphäre Konflikte kreativ zu bearbeiten – dies ist von besonderer Bedeutung, wenn es auch nach dem Verfahren noch notwendig ist, konstruktiv miteinander auszukommen (zB bei der Trennungs- und Scheidungsmediation).
» Bei Lösungen und Verträgen, die im Rahmen des Mediationsverfahrens gemeinsam entwickelt wurden, ist die Bereitschaft höher, diese Verträge bzw. Abmachungen in Zukunft zu erfüllen.
» Mediation ist kostengünstiger – geringere Anwalts- und Gerichtskosten.
» Zeitfaktor: geringerer Zeitaufwand als ein Gerichtsverfahren und zumeist effektiver genützt (Dauer des Mediationsverfahrens hängt von der bereits erreichten Eskalationsstufe ab.
» Imageverluste werden vermieden.
Das Mediationsverfahren ist zukunftsgerichtet, dh der Frage „Was sind morgen unsere Interessen„ kann mehr Bedeutung geschenkt werden. Dies ist im „vergangenheits-orientierten“ Gerichtsverfahren nicht möglich.